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Einzelunternehmen FOP in Deutschland: behalten, schließen, Steuern

Einzelunternehmen FOP in Deutschland: behalten, schließen, Steuern
Sie sind nach Deutschland gezogen, in der Ukraine ist Ihr Einzelunternehmer (FOP) noch angemeldet. Ob Sie weiter die Einheitssteuer zahlen können, wo Ihr Einkommen besteuert wird und ob Sie den FOP schließen sollten, hängt davon ab, als Steuerresident welchen Landes Sie jeweils gelten – und was das Doppelbesteuerungsabkommen daraus macht.

Sie sind nach Deutschland gegangen, der FOP in der Ukraine läuft weiter, und die Frage stellt sich: weiterzahlen wie bisher, schließen oder etwas ändern? Die Antwort hängt nicht davon ab, wo der FOP registriert ist, sondern von zwei Dingen: als Steuerresident welchen Landes Sie jeweils eingestuft werden und wo Sie tatsächlich tätig sind.

Das Entscheidende, das viele übersehen: Die Einheitssteuer in der Ukraine entbindet nicht von der Steuerpflicht in Deutschland – und Deutschland rechnet sie nicht auf die dortige Steuer für Ihren unternehmerischen Gewinn an.

Schritt 1. Resident der Ukraine: das PKU lässt Sie in der Regel Resident bleiben

Art. 14.1.213 des ukrainischen Steuergesetzbuchs (PKU) bestimmt die Steuerresidenz nach einer Rangfolge: fester Wohnsitz in der Ukraine; wenn in beiden Ländern eine Wohnung vorhanden ist – Lebensmittelpunkt; dann mindestens 183 Tage in der Ukraine; dann Staatsangehörigkeit. Für den Lebensmittelpunkt nennt das Gesetz ausdrücklich eine hinreichende (aber nicht ausschließliche) Bedingung: der Familienwohnsitz in der Ukraine oder die Registrierung als Unternehmer.

Wer also eine Wohnung in der Ukraine und einen FOP behält, bleibt nach ukrainischem Recht höchstwahrscheinlich ukrainischer Resident – auch wenn er in Deutschland lebt. Und als Resident darf man die Einheitssteuer nutzen. Das Verbot in PKU Art. 291.5.7 betrifft Nichtresidenten: Wer keine Wohnung in der Ukraine mehr hat und vom Steuerdienst der Ukraine (DPS) als Nichtresident eingestuft wird, verliert das Recht auf die Einheitssteuer.

Das Gesetz verlangt nicht, dass sich der FOP-Inhaber physisch in der Ukraine aufhält – den FOP aus Deutschland heraus zu führen ist also zulässig.

Schritt 2. Resident Deutschlands: Wohnsitz oder sechs Monate

In Deutschland ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer dort einen Wohnsitz hat oder sich länger als sechs Monate ununterbrochen aufhält (§ 1 EStG, § 8 und § 9 AO). Die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit mehr als einem halben Jahr in Deutschland leben, sind dort Steuerresidenten.

Damit können Sie gleichzeitig Resident beider Länder sein. Das löst das Abkommen.

Schritt 3. Wer den Vorrang hat: Art. 4 des DBA von 1995

Zwischen der Ukraine und Deutschland gilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 3. Juli 1995. Ein neues Abkommen wurde am 19. Mai 2026 unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft; es soll ab dem 1. Januar 2027 gelten, sofern die Ratifizierung bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen ist. Im Jahr 2026 gilt das DBA von 1995.

Ist eine Person in beiden Ländern Resident, legt Art. 4 des DBA die Ansässigkeit nach einer Rangfolge fest: Wo befindet sich die ständige Wohnstätte? Wenn in beiden Ländern – wo liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familie, Arbeit, wirtschaftliche Beziehungen)? Dann: in welchem Land hält sich die Person gewöhnlich auf? Schließlich: Staatsangehörigkeit. Wer mit der Familie in Deutschland lebt, von dort aus arbeitet und die ukrainische Wohnung vermietet, gilt nach dem DBA höchstwahrscheinlich als Resident Deutschlands. Wer die Familie in der Ukraine gelassen hat und die Wohnung für sich vorhält, kann zu einem anderen Ergebnis kommen.

Wo der FOP-Gewinn besteuert wird

Nach Art. 7 und 14 des DBA 1995 besteuert der Staat, in dem Sie nach dem DBA ansässig sind, Unternehmensgewinne und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das andere Land darf nur den Teil besteuern, der durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder feste Einrichtung erzielt wird – also ein Büro oder einen Raum, von dem aus Sie tätig sind.

Für einen typischen FOP-Inhaber, der in Deutschland lebt und von dort am Laptop arbeitet, bedeutet das: Ist er nach dem DBA Resident Deutschlands und hat er in der Ukraine kein eigenes Büro, besteuert Deutschland den Gewinn nach der regulären progressiven Steuerskala.

Die Ukraine erhebt weiterhin die Einheitssteuer, weil Sie nach dem PKU deren Resident sind und der FOP registriert ist. Eine Anrechnung auf die deutsche Steuer ist nicht möglich: Deutschland rechnet ukrainische Steuern nur auf bestimmte Einkommensarten an (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und einige weitere), nicht aber auf Unternehmensgewinne. Sie zahlen also in beiden Ländern.

Beispiel. FOP der 3. Gruppe, Jahreseinkommen 600.000 UAH, keine weiteren Einkünfte.

Den ukrainischen Anteil berechnen Sie mit dem Steuerrechner für FOP, den deutschen klären Sie mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.

ESV bei Wohnsitz in Deutschland: die Vergünstigung gibt es nicht mehr

Die Vergünstigung, die es FOP-Inhabern während des Kriegsrechts erlaubte, den Einheitlichen Sozialbeitrag (ESV) für sich selbst nicht zu zahlen, wurde für 2025 und 2026 durch die Gesetze Nr. 4059-IX und Nr. 4695-IX ausgesetzt. Ab dem 1. Januar 2025 ist der ESV für sich selbst wieder zu entrichten: mindestens 1.902,34 UAH pro Monat (22 % des Mindestlohns 8.647 UAH), auch ohne Einkünfte.

In der 1. und 2. Gruppe kommen dazu noch Einheitssteuer (332,80 bzw. 1.729,40 UAH pro Monat) und Militärabgabe 864,70 UAH pro Monat. Ein FOP der 1. Gruppe ohne einen einzigen Kunden kostet 332,80 + 864,70 + 1.902,34 = 3.099,84 UAH pro Monat.

Drei Szenarien

FOP behalten und wie bisher weiterarbeiten. Sinnvoll, wenn Ihre Kunden in der Ukraine sind, der FOP für Verträge gebraucht wird und Sie vorhaben zurückzukehren. Rechnen Sie die Doppelbelastung durch: ukrainische Abgaben plus deutsche Steuer, wenn Sie nach dem DBA Resident Deutschlands sind. Erklären Sie die Einkünfte in Deutschland: Das ist Pflicht, und die Nichterfüllung ist riskanter als der Steuerbetrag selbst.

FOP schließen. Die sauberste Lösung, wenn Sie nicht als Unternehmer mit der Ukraine zusammenarbeiten wollen und bereits in Deutschland leben. Den FOP kann man online über die staatliche App Dija (Diia) oder beim Staatsregistrar (ZSNAP, Notar) abmelden – auch über einen Bevollmächtigten. Nach der Abmeldung sind die letzte Steuererklärung und alle aufgelaufenen ESV- und Steuerzahlungen fällig. Weiterarbeiten können Sie in Deutschland als Selbstständige: Die Tätigkeit meldet man beim Finanzamt an, Handel oder Handwerk (Gewerbe) zusätzlich beim Gewerbeamt.

Nichts tun. Die schlechteste Option: In der Ukraine laufen die Zahlungen weiter, und nicht erklärte Einkünfte in Deutschland können zu Nachforderungen und Bußgeldern des Finanzamts führen.

Zur Wahl der Unternehmensform allgemein lesen Sie den Artikel FOP vs. TOW in der Ukraine 2026 (auf Ukrainisch).

Was in Deutschland noch zu erklären ist

Als Resident Deutschlands geben Sie in der Einkommensteuererklärung Welteinkünfte an:

Ein verbreiteter Irrtum: zu glauben, die Einheitssteuer in der Ukraine erledige die Sache mit dem Finanzamt. Tut sie nicht. Es ist besser, eine Erklärung mit allen Einkünften einzureichen, als später zu erklären, warum keine eingereicht wurde.

Zu Überweisungen: Geldtransfers zwischen eigenen Konten in der Ukraine und Deutschland sind gegenüber der Bundesbank nicht meldepflichtig. Erhalten Sie dagegen in Deutschland eine einzelne Zahlung von mehr als 50.000 € von einer anderen Person oder einem Unternehmen aus dem Ausland – etwa von einem Kunden –, ist dies der Bundesbank zu melden (§ 67 AWV).

Praktische Schritte: Lassen Sie sich vor der ersten deutschen Steuererklärung von einem Steuerberater beraten; holen Sie in der Ukraine bei Bedarf eine Ansässigkeitsbescheinigung (Zertifikat über die Steuerresidenz) ein, um das DBA anwenden zu können.

Wer vor dem Umzug in der 2. Gruppe war und Dienstleistungen an ausländische – auch deutsche – Unternehmen erbringt, sollte Folgendes beachten: Kunden der 2. Gruppe dürfen nur Einheitssteuerzahler und Privatpersonen sein. Für ausländische Kunden ist die 3. Gruppe erforderlich. Einzelheiten dazu im Artikel IT-Freelance und Steuern in der Ukraine 2026 (auf Ukrainisch).

Siehe auch

Häufige Fragen

Kann man einen FOP haben und in Deutschland leben?

Ja. Das Gesetz verlangt nicht, dass sich der FOP-Inhaber physisch in der Ukraine aufhält. Nach dem PKU ist die FOP-Registrierung selbst eine hinreichende Bedingung für den Lebensmittelpunkt in der Ukraine; der Inhaber bleibt daher in der Regel ukrainischer Resident und kann die Einheitssteuer nutzen. Dieses Recht verliert man, wenn der Steuerdienst der Ukraine (DPS) den Inhaber als Nichtresident einstuft (PKU Art. 291.5.7).

Wo zahle ich Steuer auf FOP-Einkünfte, wenn ich in Deutschland lebe?

Die Ukraine erhebt die Einheitssteuer, solange der FOP aktiv ist. Deutschland besteuert den Gewinn, wenn Sie nach dem DBA 1995 Resident Deutschlands sind und in der Ukraine keine Betriebsstätte oder feste Einrichtung haben, über die Sie tätig werden (Art. 7 und 14). Die ukrainische Einheitssteuer rechnet Deutschland dabei nicht an.

Muss ich den ESV zahlen, während ich in Deutschland lebe?

Ja, solange der FOP registriert ist. Die Vergünstigung, die es erlaubte, den ESV für sich selbst nicht zu zahlen, wurde für 2025 und 2026 ausgesetzt. Der Mindestbeitrag beträgt 1.902,34 UAH pro Monat, auch ohne Einkünfte.

Was passiert, wenn ich den FOP offen lasse und nichts tue?

ESV, Einheitssteuer und Militärabgabe werden weiter fällig. Wenn Sie dabei aus Deutschland heraus tätig sind und nach dem DBA Resident Deutschlands sind, müssen Sie die Einkünfte auch in Deutschland erklären – die ukrainischen Zahlungen werden dort nicht angerechnet.

Muss ich das Finanzamt über Einkünfte aus meinem ukrainischen FOP informieren?

Ja, wenn Sie Resident Deutschlands sind: Es sind Welteinkünfte zu erklären. Das DBA 1995 legt fest, welches Land jeden Einkommenstyp besteuern darf.

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